zusätzliche Riester Möglichkeiten geplant
Die Bundesregierung plant mehr Möglichkeiten bei der Riester Rente. So sollen Berufseinsteiger bis zum 21. Lebensjahr eine einmalige zusätzliche Zulage in Höhe von 100 Euro jährlich erhalten.
Dies sieht ein neuer Gesetzentwurf der Bundesregierung vor.
Ebenso soll der förderungsfähige Personenkreis auf Erwerbsunfähige ausgedehnt werden.
Zusätzlich sieht der Gesetzentwurf diverse Möglichkeiten vor, die Riester Förderung für selbst genutztes Wohneigentum zu nutzen (Wohn Riester).
Bis zu 100% des angesparten Kapitals sollen förderunschädlich entnommen werden können, um hiermit eine selbst genutzte Immobilie zu bauen oder zu kaufen. Hierbei sollen auch mehrere Entnahmen möglich sein.
Zu Rentenbeginn sollen Riester Sparer mit dem Geld aus dem Riester Vertrag eine selbst genutzte Immobilie förderunschädlich entschulden können.
Bisher mussten Besitzer selbst genutzter Immobilien die für den Erwerb der Immobilie entnommen Beträge wieder in den Riester Vertrag zurückführen. Dies soll sich nun ebenfalls ändern.
Da die Riester Rente während der Ansparzeit staatlich gefördert wird (Zulagen und Steuervorteile), wird sie im Rentenbezug nachgelagert besteuert.
Dies betrifft auch die Nutzung des Riester Vertrags als “Wohn Riester”. Hierzu wird das in die Wohnimmobilie geflossene Riester Kapital auf einem fiktiven Wohnförderkonto bei dem Anbieter der Riester Rente geführt. Hier werden die zur Finanzierung genutzten Beträge fiktiv angespart und mit 2 Prozent jährlich verzinst.
Zum Rentenbeginn wird dann der fiktive Betrag des Wohnförderkontos auf einen Zeitraum bis zum 85. Lebensjahr verteilt und hieraus eine Rente ermittelt. Diese fiktive Rente ist dann jährlich zu versteuern.
Es besteht aber auch die Option eine einmalige Besteuerung zum Rentenbeginn zu wählen. Hierbei wird der der Betrag des Riester Wohnförderungskontos mit 70% des Stands des Wohnförderkontos angesetzt und dann einmalig besteuert.
Neben dieser neuen Entnahme Möglichkeit ist es in Zukunft auch möglich Tilgungsleistungen Hypothekendarlehen für selbst genutzte Immobilien durch die Riester Förderung zu nutzen. Hierbei wird die Tilgung wie eine Einzahlung in einen Riester Vertrag betrachtet, die Zulage wird wie eine Sondertilgung betrachtet.
Das Gesetz soll bis zur Jahresmitte verabschiedet werden.
Das Problem und der Nachteil, wenn die Riester Rente zur Nutzung des Erwerbs selbst genutzter Immobilien verwendet wir, liegt in der nachgelagerten Besteuerung. Denn hier wird eine fiktive Rente besteuert, das heisst es müssen Steuern auf Renten gezahlt werden, die faktisch gar nicht fliessen. Dies vermindert die tatsächliche Altersrente unter Umständen noch einmal erheblich.